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Seit
1. August 2008 ist das "Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von
Kindern" (Kinderbildungsgesetz) in Kraft.
Die Bildungs- und Erziehungsarbeit zielt darauf ab, das Kind in seiner Entwicklung zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern, es zu Verantwortungsbereitschaft, Gemeinsinn und Toleranz zu befähigen, seine interkulturelle Kompetenz zu stärken, die Herausbildung kultureller Fähigkeiten zu ermöglichen und die Aneignung von Wissen und Fertigkeiten in allen Entwicklungsbereichen zu unterstützen. Das neue Kindergartengesetz bietet den Erziehungsberechtigten u. a. individuellere Betreuungsmöglichkeiten. So können Kinder entweder
Über die Bildung von Gruppen und deren Größen entscheiden die
Träger. Im Kindergartenjahr 2013/2014 werden 71 Kinder in drei Gruppen betreut, davon sind acht Kinder unter 3 Jahren. Die Kinder, für die ihre Eltern die Blocköffnung gewählt haben, d. h. eine durchgehende Betreuung von 7.00 - 14.00 Uhr, nehmen zur Mittagszeit einen selbst mitgebrachten Imbiss zu sich. Einmal wöchentlich - donnerstags - gibt es mittags eine warme Mahlzeit. Das Essen geschieht unter Berücksichtigung pädagogischer Aspekte wie Gemeinschaftserleben, Erlernen und Einhalten von Regeln, gesunde Ernährung etc.   Hier unser Team: Gruppe 1: Gruppe 2: Gruppe 3: Reinigungskraft: Frau Marlene Wallraven   1966 übernahm die Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus die
Trägerschaft unserer Einrichtung. So sind Glaubensweitergabe,
Wertevermittlung und die Orientierung am Kirchenjahr die Eckpfeiler
unseres pädagoischen Konzeptes. Pfarrer Bohnen mit den Kindern der Nestgruppe
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